Anfang des Jahres berichtete die NCDAC das nicht nur die Irak-Abschiebung sondern auch die Afghanistan-Abschiebungen aus Großbritannien mit Charterflugzeugen von HHI stattfinden. Die NCDAC hat daher eine Kampagne ins leben gerufen und wir bitten alle diese mit Faxen, Briefen und Emails an die Abschiebeairline zu unterstützen. Die Kampagne zielt zunächst mal darauf ab, den Flug heute (12.3.08) zu verhindern, aber es ist sicherlich sinnvoll, danach weiterzumachen, denn das ist nicht der erste Abschiebeflug mit HHI von London nach Kabul und es wird nicht der letzte sein.
Proteste Faxe, Emails, Briefe bitte an:
Mr. Christoph Von Saldern, Managing Director
Hamburg International Airlines
Falkenbergpark
Paradiesstraße 206b
D-12526 Berlin/Schönefeld
Head Office Fax: 00 4940 5005 0111
E-Mail: contact@hamburg-international.de
Fax/Mailvorlage zum download: Stop ‘Ethnic Charter Flights’
Das Bundesverwaltungsgericht hat am 7. Februar entschieden Asyl-Widerrufe gegen drei Irakern durch den Europäischen Gerichtshof prüfen zu lassen. Kernfrage ist ob es zur Aberkennung des Asyl- und damit Aufenthaltsrecht ausreicht das mit dem Sturz Saddam Husseins der ürspründliche Verfolgungsgrund, die Bedrohung durch das Baath-Regime, wegfällt. Der EuGH wird darüber entschieden ob bei einem Asylwiderruf zusätzlich zum Wegfall des Verfolgungsgrund geklärt seien muss,
“dass eine prinzipiell schutzmächtige Herrschaftsgewalt im Heimatstaat vorhanden sein muss und, anders als nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, dem Ausländer dort auch keine sonstigen Gefahren - etwa im Hinblick auf die allgemeine Sicherheitslage oder die allgemeinen Lebensbedingungen - drohen.” (Dr. Klaus Dienelt)
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Pro Asyl konnte die herausgabe diverser Dienstanweisungen des Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erreichen. Unter anderem die Anweisungen zu den Widerrufsverfahren Irak. Demnach gilt für den Irak, in Anlehnung an die Weisung des Bundesinnenministeriums, dass Widerrufsverfahren bei folgende Personen geprüft werden sollen:
- Straftäter (hier reicht schon der Tatverdacht)
- Personen, die sich in jüngerer Vergangenheit oder widerholt im Irak aufgehalten haben (auch hier reicht der Verdacht)
- Einbürgerungsbewerber
- Personen, die einen Antrag auf Familiennachzug stellen
Diese Personen erhalten nicht automatisch einen Widerruf, es wird jedoch geprüft ob der Asylgrund weiterhin besteht. Ist der Asylgrund die Verfolgung durch Saddam Husseins Regime ist Vorsicht geboten: In der Vergangenheit wurden bei ca. 20.000 Menschen ein Widerruf eingeleitet die vor Saddam Hussein geflohen waren.
Download: Dienstanweisung zu Widerrufsverfahren Irak (pdf)
Alle veröffentlichten Dienstanweisungen unter: http://www.proasyl.de/de/dienstanweisgungen-bamf/index.html
Am 25. Januar 2008 urteilte die der 11. Kammer des VG München in einem Widerrufsverfahren eines irakischen Kurden, das der Asylwiderruf aufgehoben wird.
In der Begründung heißt es, dass “der gegenüber der internationalen Gemeinschaft auf Lügen gestützte völkerrechtswidrige Krieg der USA mit ihren Koalitionstruppen den Irak in einen gesellschaftlich völlig destablisierten Zustand versetzt hat”, der schlimmer ist als unter Saddam. “Davon sind auch die Kurden im Nordirak betroffen, weil dort die Sicherheitslage offensichtlich nicht so viel besser ist, um eine asylrelevante Verfolgungsdichte abzulehen.”"Aufgrund dieser Verhältnisse ist dem Kläger eine Rückkehr in den Irak nicht zumutbar. Eine innerstaatliche Fluchtalternative ist nicht eröffnet. … Insbesondere in Anbetracht der Schwere der zu befürchtenden Übergriffe kann es einem besonnenen und vernünftig denkenden Menschen in der Lage eines irakischen Asylbewerbers aus Deutschland nach Abwägung oben genannter Umstände nicht zugemutet werden, in den Irak zurückzukehren.”
Das ist das erste Urteil, das nicht nach Sunniten und Schiiten unterscheidet, und vor allem auch erstmals eine nicht-staatliche und staatliche Verfolgung für den Nordirak annimmt. Begründet wird das mit den Ausführungen im Lagebericht.
Auch die 1. Kammer des VG München hat auf Nachfrage mitgeteilt, dass sie zumindest für Sunniten aus dem Zentralirak positive entscheiden.
Das läßt zumindest ein bißchen hoffen, auch wenn das Urteil natürlich noch nicht rechtskräftig ist.
In einem bisher unveröffentlichten Interview, erklärt Mala Bachtiar von der Patriotischen Union Kurdistans die auch an der Regierung beteiligt ist, das Abschiebungen eigentlich nicht stattfinden dürften und er sich für den Fall das es wirklich so ist das Abschiebungen stattfinden sofort nach Erbil begeben würde um sich darum zu kümmern. Wir nehmen Sie beim Wort, und freuen uns über diese klaren Worte.