Aufenthalt Jetzt! Irak-Abschiebungen stoppen!



„Wer Flüchtlinge in den Irak abschiebt, verschließt die Augen vor der katastrophalen Sicherheitslage dort“ (ai Deutschland)


Irak und Abschiebung

Flüchtlingen droht die Abschiebungen in den Nordirak

Bayern und Niedersachsen haben im Frühjahr 2007 grünes Licht für Abschiebungen in den Nordirak gegeben (hier die Erlasse). Auch Hessen hat Abschiebungen ermöglicht. Der Einstieg in Abschiebungen erfolgt über Straftäter und „Sicherheitsgefährder”, in der Hoffnung, dann auch politische Akzeptanz für die Abschiebungen anderer Personengruppen erreichen zu können. Zuvor waren Rückübernahmeverhandlungen mit dem teilautonomen Nordirak abgeschlossen worden. Das Bundesministerium des Innern teilte daher mit Schreiben vom 13. März mit, dass ab sofort

    1. aus den autonomen Kurdengebieten (Kurdistan-Irak) stammende straffällig gewordene Iraker sowie

    2. aus den autonomen Kurdengebieten (Kurdistan-Irak) stammende Sicherheitsgefährder

dorthin abgeschoben werden können.“ Möglich sind die Abschiebung da Asylanträge irakischer Flüchtlinge bis zu den massiven Protesten in 2007 systematisch abgelehnt wurden und gegen 18.000 Irakern ein Widerruf des bereits erteilte Asyl eingeleitet wurde.

Der “sichere” Nordirak

Nordirak

Das die atuonomen Kurdenregionen sicher und Abschiebungen ungefährlich sind, wie behauptet ist keinesfalls der Fall. Auf iraq today werden die täglichen Anschlagmeldungen aus dem Irak gesammelt, darunter sind täglich 2-3 Anschläge in Kirkuk im Nordirak. Das Auswärtige Amt warnt im Lagebericht vom 11.01.07 zudem vor einem „Ausbruch eines ethnischen Konflikts zwischen Arabern und Kurden“ in der Region. „Bei einem Selbstmordanschlag in der autonomen Kurdenregion im Norden des Irak sind nach Angaben der Polizei 19 Menschen getötet und etwa 80 verletzt worden.“ Schreibt die dpa noch am 9. Mai 2007. -> mehr

Straftäter

Flüchtlinge die ihren Landkreis verlassen sind Straftäter

Während versucht wird die Abschiebungen dadurch zurechtfertigen das es vor allem um Schwerkriminelle, Mörder und Vergewaltiger geht, sehen die Erlasse von Niedersachsen und Bayern ganz anders aus: Als Straftäter werden Personen definiert, die zu einer höheren Geldstrafe als 50 Tagessätzen verurteilt sind. Davon betroffen sind viele Iraker, die entgegen der Bestimmungen des Wirtschaftsembargos Geld an ihre Familien im Irak geschickt haben. Auch Verstöße gegen die Residenzpflicht, das Verbot für Asylbewerber ihren Landkreis zu verlassen, führen schnell zu so hohen Tagessätzen. Hier ein aktuelles Beispiel dazu. Zum anderen deckte das Fernsehmagazin Monitor in einem Beitrag vom 3. Mai auf dass die Straftäter nur den Anfang machen sollen, sind sie Abgeschoben sollen Alleinstehende folgen und danach Familien.


Sicherheitsgefährder

Auch mit der Terrorangst der Bevölkerung soll Gutwetter für Irakabschiebungen gemacht werden. So sollen neben den „Straftätern“ zunächst nur die sogenannten „Sicherheitsgefährder“ abgeschoben werden. Die Einstufung als Sicherheitsgefährder erfolgt über die jeweiligen Landesinnenministerien, eine Anklage, Beweisaufnahme und Zeugenvernehmung vor Gericht findet nicht statt. Sicherheitsgefährder sind nicht verurteilt.

Es handelt sich meistens um Menschen die mehr oder weniger regelmäßigen Kontakt zu Extremisten, Terrorverdächtigen oder sogenannten „Hasspredigern“ haben: Wer zu häufig auf der Telefonliste eines Extremisten aufgetaucht, einen so genannten „Hassprediger“ ein paar mal mit dem Auto gefahren, oder zum wiederholten Mal neben einem Terrorverdächtigen in der Moschee gepredigt, wird schnell zu einem “Sicherheitsgefährder”. Es reicht der Kontakt, Taten oder Aussagen spielen keine Rolle. Der Rechtsstaat wird ausgehebelt, die Unschuldsvermutung wird umgekehrt und das ganze noch mit lebensgefährlichen Abschiebungen bestraft. -> mehr

Bayerische Spezialitäten

Günther Beckstein will sogar verfolgte Minderheiten abschieben lassen.

In Bayern sind Abschiebungen in den Nordirak selbst dann möglich, wenn die Betroffenen dort weder Familie noch sonstigen Rückhalt haben. Vorraussetzung ist lediglich das der Geburtsort in den autonomen Kurdengebieten und der Region Kirkuk liegt - selbst wenn diese Menschen ihr ganzes Leben in Bagdad verbracht haben. Kirkuk wird damit von Bayern in Vorwegnahme noch nicht getroffener Regelung den Autonomiegebieten zugeschlagen. Auf die ethnische Zugehörigkeit und damit erhöhte Verfolgungsgefahr für Christen aber auch Jesiden, Arabern und Turkemnen oder sonstige Kriterien soll es nicht ankommen. Dies Obwohl das Bundesverwaltungsgericht in einem Urteil von 2006 feststellte das Christen im Irak allein aufgrund ihrer Religionszugehörigkeit einer Gruppenverfolgung ausgesetzt seien.

Der Bayerische Erlass stellt sich damit selbst gegen das Bundesinnenministerium. Dies hatte betont, eine Rückführung in die

„Autonomieregion Kurdistan-Irak (Provinzen Suleymania, Erbil, Dohuk)“ finde nur statt, „wenn die betreffenden Personen aus dieser Region stammen und dort in familiäre oder andere soziale Strukturen zurückkehren, die eine Wiedereingliederung der Rückkehrer in den Arbeitsmarkt, den Wohnungsmarkt sowie andere grundlegende Versorgungsdienste gewährleisten und deren Schutz übernehmen können“

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