Noch vor Niedersachsen und Bayern hat Hessen Abschiebungen von NordirakerInnen ermöglicht. Etwas versteckt findet sich dies in einer
Anweisung an die Auländerbehörden vom Dezember 2006 die besagt das weiterhin nicht in den Irak abgeschoben wird, außer wenn es sich um Straftäter handelt. Damit kommt dieser Erlass denen Abschieberlässen von Bayern und Niedersachsen nahe, dies wird in einer hessischen Verfügung vom 11.01.2007 deutlich: Als Straftäter werden Personen definiert, die zu einer höheren Geldstrafe als 50 Tagessätzen verurteilt sind. Davon betroffen sind viele Iraker, die entgegen der Bestimmungen des Wirtschaftsembargos Geld an ihre Familien im Irak geschickt haben. Auch Verstöße gegen die Residenzpflicht, das Verbot für Asylbewerber ihren Landkreis zu verlassen, führen schnell zu so hohen Tagessätzen. Hier ein aktuelles Beispiel Ob auch sogenannte “Sicherheitsgefährder” betroffen sind ist unklar. Abschiebungen sind definitiv möglich, seit das Bundesministerium des Innern mit Schreiben vom 13. März mitteilte das Rückübernahmeverhandlungen mit dem Nordirak abgeschlossen wurden. Den ganzen Beitrag lesen »
Die Bundesregierung (vertreten durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) hat in letzter Zeit tausenden von Irakern, die teils seit Jahren in Deutschland Asyl gefunden haben, den Asylstatus widerrufen und sie zur Rückkehr in den Irak aufgerufen; zur Begründung wird ausgeführt, seit dem Sturz von Sadam Hussein habe sich die Lage im Irak stabilisiert und eine Verfolgung wie seinerzeit durch das Regime von Sadam Hussein sei entfallen. Hiergegen hat sich das Verwaltungsgericht Köln in einem Urteil vom 12.01.2007gewandt - und greift damit ein fatale Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 27.06.2006. an, auf die sich bisher die Wiederrufsverfahren berufen.
“Mit dieser Entscheidung bekräftigt das VG Köln seine Auffassung, dass der Widerruf der Flüchtlingsanerkennung von irakischen Staatsangehörigen grundsätzlich ausgeschlossen ist. Es genüge nicht, dass die Verfolgungsgefahr durch das Baath-Regime weggefallen sei. Erforderlich sei darüber hinaus, dass neue, hinreichend stabile und grundsätzliche verfolgungsfreie Machtstrukturen entstanden sind. Zur Begründung beruft sich das VG Köln auf die Staatenpraxis zur “Wegfall-der-Umstände-Klausel” der Genfer Flüchtlingskonvention sowie auf die Qualifikationsrichtlinie.” (Asylmagazin 4/2007)
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Bayern und Niedersachsen haben im Frühjahr 2007 grünes Licht für Abschiebungen in den Nordirak gegeben (hier die Erlasse). Der Einstieg in Abschiebungen erfolgt über Straftäter und „Sicherheitsgefährder”, in der Hoffnung, dann auch politische Akzeptanz für die Abschiebungen anderer Personengruppen erreichen zu können. Zuvor waren Rückübernahmeverhandlungen mit dem teilautonomen Nordirak abgeschlossen worden. Das Bundesministerium des Innern teilte daher mit Schreiben vom 13. März mit, dass ab sofort
1. aus den autonomen Kurdengebieten (Kurdistan-Irak) stammende straffällig gewordene Iraker sowie
2. aus den autonomen Kurdengebieten (Kurdistan-Irak) stammende Sicherheitsgefährder
dorthin abgeschoben werden können.“ Möglich sind die Abschiebung da Asylanträge irakischer Flüchtlinge systematisch abgelehnt werden und 18.000 Irakern das bereits erteilte Asyl widerrufen wurde.
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Deutschland widerruft als einziges europäisches Land das Asyl von anerkannten irakischen Flüchtlingen. Von 2003 bis 2006 wurden 20.000 Fälle vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge geprüft, 18.000 Irakern wurde das Asyl aberkannt und erhalten ein Duldung. Es wird argumentiert das nach dem Sturz Saddam Husseins keine Verfolgungsgefahr mehr bestehe. Die Folgen der Widerufsvefahren sind zerstörte Existenzen, Familientrennung, Traumata und die panikartige Flucht aus Deutschland.
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