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Aufenthalt Jetzt! Irak-Abschiebungen stoppen!



PRO ASYL fordert ein Ende der Abschreckungspolitik gegenüber irakischen Schutzsuchenden. (Pro Asyl)


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25. März 2008

Karawane-Aktivist wegen Aktion gegen Abschiebungen in den Irak angeklagt

Prozesstermin:
Donnerstag, 27. März, 13 Uhr
Amtsgericht München, Nymphenburger Straße 16, Sitzungssaal A 127/I

Bitte kommt zu dem Prozesstermin, zeigt Solidarität gegen die Repression und leitet diese Information weiter.

Am Donnerstag, 27. März, findet um 13 Uhr am Amtsgericht München ein Prozess gegen H. Eberl, Aktivist der “Karawane für die Rechte der Flüchtlinge und MigrantInnen”, statt. Anlass ist eine Protestaktion gegen eine Abschiebeanhörung irakischer Flüchtlinge, die am 21. April 2007 in einem Münchner Flüchtlingslager stattfand.

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9. Februar 2008

Europäischer Gerichtshof prüft Irak-Widerruf

Das Bundesverwaltungsgericht hat am 7. Februar entschieden Asyl-Widerrufe gegen drei Irakern durch den Europäischen Gerichtshof prüfen zu lassen. Kernfrage ist ob es zur Aberkennung des Asyl- und damit Aufenthaltsrecht ausreicht das mit dem Sturz Saddam Husseins der ürspründliche Verfolgungsgrund, die Bedrohung durch das Baath-Regime, wegfällt. Der EuGH wird darüber entschieden ob bei einem Asylwiderruf zusätzlich zum Wegfall des Verfolgungsgrund geklärt seien muss,

“dass eine prinzipiell schutzmächtige Herrschaftsgewalt im Heimatstaat vorhanden sein muss und, anders als nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, dem Ausländer dort auch keine sonstigen Gefahren - etwa im Hinblick auf die allgemeine Sicherheitslage oder die allgemeinen Lebensbedingungen - drohen.” (Dr. Klaus Dienelt)

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7. Februar 2008

Dienstanweisungen des BAMF zu Widerrufsverfahren

Pro Asyl konnte die herausgabe diverser Dienstanweisungen des Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erreichen. Unter anderem die Anweisungen zu den Widerrufsverfahren Irak. Demnach gilt für den Irak, in Anlehnung an die Weisung des Bundesinnenministeriums, dass Widerrufsverfahren bei folgende Personen geprüft werden sollen:

- Straftäter (hier reicht schon der Tatverdacht)
- Personen, die sich in jüngerer Vergangenheit oder widerholt im Irak aufgehalten haben (auch hier reicht der Verdacht)
- Einbürgerungsbewerber
- Personen, die einen Antrag auf Familiennachzug stellen

Diese Personen erhalten nicht automatisch einen Widerruf, es wird jedoch geprüft ob der Asylgrund weiterhin besteht. Ist der Asylgrund die Verfolgung durch Saddam Husseins Regime ist Vorsicht geboten: In der Vergangenheit wurden bei ca. 20.000 Menschen ein Widerruf eingeleitet die vor Saddam Hussein geflohen waren.

Download: Dienstanweisung zu Widerrufsverfahren Irak (pdf)

Alle veröffentlichten Dienstanweisungen unter: http://www.proasyl.de/de/dienstanweisgungen-bamf/index.html

28. Januar 2008

Urteil des VG-München: Verfolgung auch im Nordirak

Am 25. Januar 2008 urteilte die der 11. Kammer des VG München in einem Widerrufsverfahren eines irakischen Kurden, das der Asylwiderruf aufgehoben wird.

In der Begründung heißt es, dass “der gegenüber der internationalen Gemeinschaft auf Lügen gestützte völkerrechtswidrige Krieg der USA mit ihren Koalitionstruppen den Irak in einen gesellschaftlich völlig destablisierten Zustand versetzt hat”, der schlimmer ist als unter Saddam. “Davon sind auch die Kurden im Nordirak betroffen, weil dort die Sicherheitslage offensichtlich nicht so viel besser ist, um eine asylrelevante Verfolgungsdichte abzulehen.”"Aufgrund dieser Verhältnisse ist dem Kläger eine Rückkehr in den Irak nicht zumutbar. Eine innerstaatliche Fluchtalternative ist nicht eröffnet. … Insbesondere in Anbetracht der Schwere der zu befürchtenden Übergriffe kann es einem besonnenen und vernünftig denkenden Menschen in der Lage eines irakischen Asylbewerbers aus Deutschland nach Abwägung oben genannter Umstände nicht zugemutet werden, in den Irak zurückzukehren.”

Das ist das erste Urteil, das nicht nach Sunniten und Schiiten unterscheidet, und vor allem auch erstmals eine nicht-staatliche und staatliche Verfolgung für den Nordirak annimmt. Begründet wird das mit den Ausführungen im Lagebericht.

Auch die 1. Kammer des VG München hat auf Nachfrage mitgeteilt, dass sie zumindest für Sunniten aus dem Zentralirak positive entscheiden.

Das läßt zumindest ein bißchen hoffen, auch wenn das Urteil natürlich noch nicht rechtskräftig ist.

10. Dezember 2007

Folgeanträge: Wichtiges Urteil zum download

Der Bayerische VGH hat kürzlich festgestellt das sowohl Schiiten wie auch Suniten von Gruppenverfolgung bedroht sind. Auf dieser Grundlage können und sollten ab sofort Folgeanträge gestellt werden. Daher findet ihr hier das Urteil zum download:
Urteil des Bayerischen VGH vom 14. November 2007. Es bleibt jedoch abzuwarten wie das Bundesverwaltungsgericht entscheiden wird.

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