Rechtsanwalt Hubert Heinhold hat bei der Staatsanwaltschaft München im Auftrag von PRO ASYL Strafanzeige gegen die Richterin am Amtsgericht München Redl wegen Rechtsbeugung und Freiheitsberaubung eingereicht. Grund ist die Inhaftierung eines minderjährigen irakischen Staatsangehörigen am 28.12.2007.
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Das Bundesamt (BAMF) hat beschlossen, in der Regel die bei Gericht anhängigen Widerrufsverfahren von Irakern und Irakerinnen nicht weiter zu betreiben, sondern die Widerrufsbescheide aufzuheben. Es gibt aber gewichtige Ausnahmen für:
- Straftäter (über 90 Tagessätze oder Freiheitsstrafe)
- Sicherheitsgefährder
- Untergetauchte
- Anträge auf Zulassung der Berufung mit einer grundsätzlichen Rechtsfrage
im Verfahren
sowie anhängige Widerrufsverfahren bei der 4. Kammer des VG München, da das BaMF hier am Ergebnis der Beweisaufnahme interessiert ist (da die wohl auch für Erst- und Folgeverfahren erheblich sind).
Das Bundesamt schreibt derzeit die Ausländerbehörden an, um zu ermitteln, bei wem die Tatbestände Sicherheitsgefährder oder Straftäter vorliegen.
Quelle: Internes Schreiben des Bundesamts an das VG München.
Am 24. Juni konnten die Anwältinnen Lex & Scheer vor dem BVerwG einen großartigen Erfolg erzielen. In letzer Konsequenz bedeutet dies für alle geduldeten Iraker die nicht aus dem Nordirak stammen, dass nun gute Chancen auf ein Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 7, Satz 2 AufenthG bestehen und damit auf eine Aufenthaltserlaubnis bestehen. (Quelle BVerWG - Pressemitteilung)
Noch eine kleine Zusatzinformation: Das Bundesinnenministerium muss wohl von den sechs anwesenden Richtern regelrecht auseinandergenommen worden seien. Das freut uns natürlich sehr da wir schon seit langem den perfiden juristischen Trick der zum Aushebeln des Anspruchs auf subsidiären Schutz führt kritisieren.
Das Urteil wird in Kürze auf dieser Seite zum download erscheinen.
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Jetzt ist es amtlich: Austrian Airlines ist in das Geschäft mit den Irak-Abschiebungen eingestiegen. Letzten Freitag wurden ein Iraker in den Nordirak abgeschoben, Gerüchte über eine Sammelabschiebungen haben sich demgegenüber nicht bestätigt. Zumindest für bayerische Irakis gehen die Flüge von München über Wien nach Erbil. Zagros Air schiebt derzeit nur ganz vereinzelt ab, anscheinend hat dort die Kampagne doch nachhaltiger gewirkt als wir zunächst gedacht haben.
Ansonsten gibt es auch gute Nachrichten. Die Widerrufsverfahren gegen Irakische Flüchtlinge sind nach derzeitigem Erkentnissstand vollständig gestoppt worden, was mit bereits eröffneten Widerrufsverfahen passieren soll ist jedoch weiter unklar. Auch die Anerkennungszahlen für irakische Flüchtlinge sind in seit Start der Irak-Kampagne in die Höhe geschnellt.
Nach Angaben des Bundesamts stieg die Gesamtschutzquote (= positive Bundesamtsentscheidungen bezogen auf Asyl nach Art. 16a GG, Flüchtlingsschutz nach § 60 Abs. 1 AufenthG und subsidiären Schutz nach § 60 Abs. 2 bis 7 AufenthG) für Asylbewerber aus dem Irak erheblich an.
Im Jahr 2006 lag die Gesamtschutzquote noch bei 8,3 %.
Vom 01.01. bis 18.05.2007 erfolgte ein Anstieg auf 14,2 %.
Anschließend, nach der vorgenannten Änderung der Entscheidungspraxis, stieg die Gesamtschutzquote im Zeitraum vom 19.05. bis 30.09.2007 auf durchschnittlich 90,4 % an.
(Quelle: BAMF)
Trotzdem ist die SItuation weiterhin dramatisch: Zum einen ist unklar was mit den bereits eingeleiteten Widerrufsverfahren geschieht, zum anderen wurden bereits 14.000 Iraker aufgefordert das Land zu verlassen - Sie leben seither mit einer Duldung, massiven rechtlichen Einschränkungen und in permanenter Angst vor der Abschiebung. (vgl. Flüchtlingsrat Bayern) Als weiteres Problem kommt hinzu das viele Ankommende Iraker über Griechenland einreisten und im Rahmen von EU-Regelungen direkt wieder nach Griechenland zurückgeschickt werden wo ihnen Obdach- und Versorgungslosigkeit, Gewalt sowie die illegale Abschiebung droht. (vgl. Tagesschau)
Zur Zeit läuft ein E-Aufruf für eine Ende dieses Dramas, welcher hier unterzeichnet werden kann:
Online-Petition
Ein Flyer sollte einem Karawane-Aktivisten zum Verhägniss werden, so dachte sich das zumindest die Staatsanwaltschaft München. Im Rahmen einer Botschaftsvorführung in München wurden Flugblätter an die geladenen irakischen Flüchtlinge verteilt in denen sie davor gewarnt wurden zur Botschaft zu gehen da dies ihre Abschiebung nach sich ziehen könnte. Angeblich ein Aufruf zu Straftaten, es kam zum Prozess doch am Ende plädierte selbst die Staatsanwaltschaft auf Freispruch. Die Aussage “geht nicht zur Botschaf. Sagt nichts ohne euren Anwalt” ist halt kein eindeutiger Aufruf. mehr dazu unter www.carava.net