Irak: Anhängige Widerrufsverfahren werden beendet
Das Bundesamt (BAMF) hat beschlossen, in der Regel die bei Gericht anhängigen Widerrufsverfahren von Irakern und Irakerinnen nicht weiter zu betreiben, sondern die Widerrufsbescheide aufzuheben. Es gibt aber gewichtige Ausnahmen für:
- Straftäter (über 90 Tagessätze oder Freiheitsstrafe)
- Sicherheitsgefährder
- Untergetauchte
- Anträge auf Zulassung der Berufung mit einer grundsätzlichen Rechtsfrage
im Verfahren
sowie anhängige Widerrufsverfahren bei der 4. Kammer des VG München, da das BaMF hier am Ergebnis der Beweisaufnahme interessiert ist (da die wohl auch für Erst- und Folgeverfahren erheblich sind).
Das Bundesamt schreibt derzeit die Ausländerbehörden an, um zu ermitteln, bei wem die Tatbestände Sicherheitsgefährder oder Straftäter vorliegen.
Quelle: Internes Schreiben des Bundesamts an das VG München.

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