Freispruch: Flüchtlinge warnen ist keine Straftat
Ein Flyer sollte einem Karawane-Aktivisten zum Verhägniss werden, so dachte sich das zumindest die Staatsanwaltschaft München. Im Rahmen einer Botschaftsvorführung in München wurden Flugblätter an die geladenen irakischen Flüchtlinge verteilt in denen sie davor gewarnt wurden zur Botschaft zu gehen da dies ihre Abschiebung nach sich ziehen könnte. Angeblich ein Aufruf zu Straftaten, es kam zum Prozess doch am Ende plädierte selbst die Staatsanwaltschaft auf Freispruch. Die Aussage “geht nicht zur Botschaf. Sagt nichts ohne euren Anwalt” ist halt kein eindeutiger Aufruf. mehr dazu unter www.carava.net

23.08. 35 Tote im Nordirak 