Dienstanweisungen des BAMF zu Widerrufsverfahren
Pro Asyl konnte die herausgabe diverser Dienstanweisungen des Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erreichen. Unter anderem die Anweisungen zu den Widerrufsverfahren Irak. Demnach gilt für den Irak, in Anlehnung an die Weisung des Bundesinnenministeriums, dass Widerrufsverfahren bei folgende Personen geprüft werden sollen:
- Straftäter (hier reicht schon der Tatverdacht)
- Personen, die sich in jüngerer Vergangenheit oder widerholt im Irak aufgehalten haben (auch hier reicht der Verdacht)
- Einbürgerungsbewerber
- Personen, die einen Antrag auf Familiennachzug stellen
Diese Personen erhalten nicht automatisch einen Widerruf, es wird jedoch geprüft ob der Asylgrund weiterhin besteht. Ist der Asylgrund die Verfolgung durch Saddam Husseins Regime ist Vorsicht geboten: In der Vergangenheit wurden bei ca. 20.000 Menschen ein Widerruf eingeleitet die vor Saddam Hussein geflohen waren.
Download: Dienstanweisung zu Widerrufsverfahren Irak (pdf)
Alle veröffentlichten Dienstanweisungen unter: http://www.proasyl.de/de/dienstanweisgungen-bamf/index.html

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