Bundestag gegen Abschiebestopp und für Widerruf
Letzte Woche sprach sich die große Koalition gegen einen Abschiebestopp so wie gegen das Ende der Widerrufsverfahren bei irakischen Flüchtlingen aus. Entsprechende Anträge von Linken und Grünen lehnte der Bundestag mit der Mehrheit von Union und SPD ab. FDP, GRÜNE und DieLinke votierten für die Anträge.
Hier die Begründung der Koalition in Kürze, weiter unten ausführlicher: In keinem EU-Land bestehe ein Abschiebestopp, mit den Widerrufsverfahren sei es nicht mehr so schlimm wie noch vor einem Jahr und teilweise würde ja auch freiwillig ausgereist. Zudem würden die Behörden sensibel mit dem Thema umgehen und nur Straftäter abschieben. “Es bestehe demnach aktuell kein Bedarf nach einem generellen Stopp von Widerrufsverfahren und Abschiebungen.” (Drucksache 16/6763)
Das viele Flüchtlinge nur nach der Abschiebeandrohung aus Panik “freiwillig zurückkehren”, das per Abschiebeerlass als Straftäter schon Schwarzfahrer definiert sind und das schon 18.000 Menschen ihren Aufenthalt und jede Zukunft in Deutschland verloren haben, ging in der Regierungs-PR leider etwas unter - oder war das vielleicht sogar Absicht?
Hier sei nocheinmal darauf verwiesen, dass erst eine juristisch höchst fragwürdige Konstruktion zum tausendfachen Widerruf des Asyl von Irakerinnen geführt hat. Das Asylrecht kann zwar aberkannt werden wenn der Verfolgungsgrund, in diesem Fall Sadam Hussein, wegfällt, allerdings nur wenn keine andere “Gefahr für Leib und Leben” besteht. Das diese im Irak besteht wird nicht bezweifelt, allerdings trickste das BVerwG in seinem entscheidenden Urteile diese einfach weg: Da Flugverbindungen und Rückübernahmeabkommen fehlen würden keine Abschiebungen drohen und daher bestünde ja auch keine Gefahr, da sie zum jetzigen Zeitpunkt nicht in den Irak zurückkehren müssten. Besonders absurd ist das diese Begründung dazu führte das tausende Flüchtlinge zur “freiwilligen Ausreise” aufgefordert wurden, besonders tragisch ist das dies zuPanik und unerträglicher Angst unter den Flüchtlingen führt, die meinen bestraft oder abgeschoben zu werden falls sie dem nicht nachkommen.
18.000 Menschen wurde seit 2003 mit dieser Begründung das Asyl aberkannt, sie leben größtenteils als “vollziehbar ausreisepflichtige” Ausländer in Deutschland, im Jargon der SPD- und CDU-Populisten wurden sie zu “widerrechtlich in Deutschland aufhaltenden Ausländer” - auf deren nicht erwünschten Existenz in Deutschland bald wieder populistisch herumgeritten werden kann im Kampf von SPD und CDU/CSU um den NPD-Wähler von heute.
Hier die jeweiligen Begründungen der Parteien, ungekürzt der Bundestag Drucksache 16/6763 entnommen:
Die Fraktion DIE LINKE. weist zur Begründung ihres Antrags auf die weitere Verschlechterung der Lage im Irak und die prekäre Situation der Flüchtlinge vor allem in den Nachbarländern hin, die mit der Aufnahme überfordert seien. Der UNHCR habe schon mehrmals gefordert, dass die EU-Länder ein größeres Kontingent an Flüchtlingen übernehmen sollten. Die Bundesregierung habe zwar mittlerweile dafür gesorgt, dass hinsichtlich bestimmter Gruppen irakischer Flüchtlinge Widerrufsverfahren nicht mehr eingeleitet und Abschiebungen nicht mehr durchgeführt würden. Dies sei allerdings angesichts der geschilderten dramatischen Lage nicht genug. Man wolle erreichen, dass es einen generellen Stopp von Abschiebungen und Widerrufsverfahren gebe und dass Deutschland dem Ansuchen des UNHCR nachkomme.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erklärt, auch wenn inzwischen teilweise von Widerrufen und Rückführungen
abgesehen werde, fordere man weiterhin einen generellen Abschiebestopp für alle irakischen Flüchtlinge und die Aussetzung aller Widerrufsverfahren. Zu kritisieren sei auch, dass die Bundesregierung während ihrer Ratspräsidentschaft weder eigene Initiativen bezüglich eines Resettlement-Programms ergriffen noch Vorschläge anderer Mitgliedstaaten unterstützt habe. Zudem müssten die Forderungen des UNHCR erfüllt werden, besonders schutzbedürftige Flüchtlinge – wie Angehörige von Minderheiten und kranke Kinder – aus den Lagern zu holen und in der EU aufzunehmen.Die Fraktion der FDP erklärt, dass sie weitgehend die Ansicht der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN teile. Es sei allerdings festzustellen, dass die Bundesländer inzwischen anfingen, in den Fällen irakischer Flüchtlinge verantwortungsvoll mit den Instrumenten des Widerrufs und der Abschiebung umzugehen. Angesichts der sehr schlechten Lage im Irak, die schon in denWarnungen des Auswärtigen Amts vor Reisen in dieses Land zum Ausdruck komme, sei eine sehr restriktive Handhabung der genannten Instrumente nötig. Auch wenn man vorsichtig mit der Forderung nach einem generellen Abschiebestopp sein müsse, erfordere die außergewöhnlich gefährliche Situation im Irak einen weitgehenden Verzicht auf Rückführungen.
Die Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und SPD verweisen darauf, dass bislang kein EU-Mitgliedstaat einen generellen Abschiebestopp erlassen habe. Von Seiten der deutschen Behörden werde sensibel mit der Problematik umgegangen. Zum einen seien die Widerrufsverfahren weitgehend ausgesetzt, zum anderen führe ein Widerruf nicht automatisch zu einem Verlust des Aufenthaltstitels. Der
Kreis der Personen, die noch in den Irak zurückgeführt würden, beschränke sich fast ausschließlich auf straffällig gewordene Personen und solche, die die innere Sicherheit Deutschlands gefährdeten – eine Praxis, die auch der UNHCR nicht kritisiere. Teilweise kehrten Iraker sogar freiwillig in die Heimat zurück, was sich aus der unterschiedlichen Gefährdungssituation in den einzelnen Landesteilen.
Reinhard Grindel von der CDU/CSU-Fraktion überraschte den Bundestag zum Abschluss noch mit seiner Feststellung: “Der Flüchtlingsschutz ist bei dieser Bundesregierung und insbesondere dem jetzigen Innenminister in guten Händen.” (Rede vor dem Bundestag) Das die Flüchtlinge selber das nicht so sehen ist wohl einfach die vielbeschworene Undankbarkeit, aber zum Glück glaubt denen ja eh niemand.

23.08. 35 Tote im Nordirak 