VGH Köln: Asylwiederruf von Irakern rechtswiedrig
Die Bundesregierung (vertreten durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) hat in letzter Zeit tausenden von Irakern, die teils seit Jahren in Deutschland Asyl gefunden haben, den Asylstatus widerrufen und sie zur Rückkehr in den Irak aufgerufen; zur Begründung wird ausgeführt, seit dem Sturz von Sadam Hussein habe sich die Lage im Irak stabilisiert und eine Verfolgung wie seinerzeit durch das Regime von Sadam Hussein sei entfallen. Hiergegen hat sich das Verwaltungsgericht Köln in einem Urteil vom 12.01.2007gewandt - und greift damit ein fatale Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 27.06.2006. an, auf die sich bisher die Wiederrufsverfahren berufen.
“Mit dieser Entscheidung bekräftigt das VG Köln seine Auffassung, dass der Widerruf der Flüchtlingsanerkennung von irakischen Staatsangehörigen grundsätzlich ausgeschlossen ist. Es genüge nicht, dass die Verfolgungsgefahr durch das Baath-Regime weggefallen sei. Erforderlich sei darüber hinaus, dass neue, hinreichend stabile und grundsätzliche verfolgungsfreie Machtstrukturen entstanden sind. Zur Begründung beruft sich das VG Köln auf die Staatenpraxis zur “Wegfall-der-Umstände-Klausel” der Genfer Flüchtlingskonvention sowie auf die Qualifikationsrichtlinie.” (Asylmagazin 4/2007)

23.08. 35 Tote im Nordirak 