Abschiebungen in den Irak starten
Bayern und Niedersachsen haben im Frühjahr 2007 grünes Licht für Abschiebungen in den Nordirak gegeben (hier die Erlasse). Der Einstieg in Abschiebungen erfolgt über Straftäter und „Sicherheitsgefährder”, in der Hoffnung, dann auch politische Akzeptanz für die Abschiebungen anderer Personengruppen erreichen zu können. Zuvor waren Rückübernahmeverhandlungen mit dem teilautonomen Nordirak abgeschlossen worden. Das Bundesministerium des Innern teilte daher mit Schreiben vom 13. März mit, dass ab sofort
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1. aus den autonomen Kurdengebieten (Kurdistan-Irak) stammende straffällig gewordene Iraker sowie
2. aus den autonomen Kurdengebieten (Kurdistan-Irak) stammende Sicherheitsgefährder
dorthin abgeschoben werden können.“ Möglich sind die Abschiebung da Asylanträge irakischer Flüchtlinge systematisch abgelehnt werden und 18.000 Irakern das bereits erteilte Asyl widerrufen wurde.

23.08. 35 Tote im Nordirak 